Urlaub mit Hund in Dänemark
Hunde sind in Dänemark sehr willkommen. Dänemark ist eines der hundefreundlichsten Länder Europas.
Hunderttausende von deutschen Familien machen jedes Jahr einen erholsamen Urlaub mit ihrem Hund in Dänemark.
DK-CAMP hat +200 schöne Campingplätze in Dänemark und auf den allermeisten sind auch die Haustiere herzlich willkommen.
Wir machen Sie aber auf untenstehendes aufmerksam vor Sie Ihre Ferien anfangen.
Bild: Rosenvold Strand Camping
Bild: Thorsminde Camping
Hund ist der beste freund des mannes
Regeln und Gesetze
Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Dänemark fahren, gibt einige Regeln zu beachten.
Auf der Seite der Dänischen Botschaft können Sie alle Infos zum Thema Reisen mit Haustieren nach Dänemark finden.
Hier finden Sie auch Infos über die Reise nach Bornholm über Schweden.
Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier durch einen Chip identifizierbar ist. Diese muss vorgenommen werden, bevor das Tier 8 Wochen alt ist.
Bild: Horsens City Camping
EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung
Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.
Hundegesetz
Die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen ist in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Vergehen werden mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes.
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Ovtcharka
- Kaukasischer Ovtcharka
- Südrussischer Ovtcharka
- Tornjak
- Sarplaninac
Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
(Quelle: Justizministerium und Dänische Botschaft)
Aktuell: Im März 2013 hat sich die zuständige dänische Ministerin für Nahrung, Landwirtschaft und Fischerei Mette Gjerskov dieses Themas angenommen. Sie wird nach ausführlichen Gesprächen mit betroffenen Interessengruppen das Hundegesetz auf die politische Tagesordnung setzen, um eine Gesetzesänderung in zentralen Punkten anzustreben. Der genaue Inhalt der Gesetzesänderung und der Zeitpunkt stehen noch nicht fest.
Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
- An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
- In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
Im Sommer können Sie vermehrt auch auf Kreuzottern treffen. In der Heide, in den Dünen, in Ferienhausgebiet oder Naturgebieten lebt die artengeschützte dänische Kreuzotter. Normal verzieht sie sich, wenn sie gestört wird, und beißt nur in sehr seltenen Fällen, falls sie sich bedroht fühlt. Wenn man einige Verhaltensregeln beachtet, ist die Chance gebissen zu werden minimal. Falls Ihre Katze oder Ihr Hund gebissen werden, suchen Sie einen Tierarzt auf, um ein Gegengift zu bekommen.